EU AI Act ab 2. August 2026: Was die KI-Kennzeichnungspflicht für Online-Händler bedeutet
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenz-Regeln des EU AI Act. Wer KI-generierte Produktbilder oder -videos einsetzt, muss sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Was das konkret heißt, wen es betrifft — und warum es kein sichtbares Wasserzeichen braucht.


Zum 2. August 2026 wird ein Teil des EU AI Act scharf geschaltet, der jeden betrifft, der heute KI-Bilder oder KI-Videos für seinen Shop nutzt: die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50. Ab diesem Datum sollen künstlich erzeugte oder veränderte Medien grundsätzlich so gekennzeichnet sein, dass ihre KI-Herkunft maschinell erkennbar ist.
Das klingt nach einem Thema für Konzern-Rechtsabteilungen. Ist es aber nicht. Denn KI-generierte Produktbilder und -videos sind im Online-Handel längst Alltag — vom freigestellten Packshot bis zum Modell, das dein Kleidungsstück trägt. Genau diese Inhalte fallen unter die neue Regel. Dieser Beitrag erklärt ruhig und ohne Panikmache, was sich ändert, wen es betrifft, und warum die Lösung technischer und unauffälliger ist, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Was der 2. August 2026 konkret bedeutet
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Pflichten greifen gestaffelt. Die Transparenz-Regeln für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 gehören zu der Stufe, die 24 Monate später — also am 2. August 2026 — anwendbar wird.
Der Kern in einem Satz: Wer ein KI-System bereitstellt, das Bild-, Video- oder Audio-Inhalte erzeugt, muss dafür sorgen, dass diese Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder manipuliert markiert sind. Es geht ausdrücklich um eine Kennzeichnung, die Maschinen erkennen — nicht zwingend um etwas, das ein Mensch auf den ersten Blick sieht.
Das ist die wichtigste Entwarnung gleich vorweg: Es ist kein sichtbares Wasserzeichen auf deinem Produktbild gefordert.
Warum das gerade Online-Händler angeht
Vor zwei Jahren war „KI-Bild" ein Nischenthema. Heute erzeugen Verkäufer damit Routine-Assets: Hintergründe austauschen, Produkte freistellen, ein Kleidungsstück an ein KI-Modell anziehen, aus einem Foto ein kurzes Produktvideo machen. Diese Inhalte landen auf Produktseiten, in Marktplatz-Listings und auf Social-Kanälen — also genau dort, wo Verbraucher Kaufentscheidungen treffen.
Der AI Act unterscheidet dabei zwischen zwei Rollen:
- Anbieter der KI-Systeme, die den Inhalt erzeugen. Sie tragen die technische Pflicht, die Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen.
- Betreiber, die bestimmte Inhalte einsetzen — insbesondere bei täuschend echten „Deepfakes" von Personen oder bei Inhalten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse — mit eigenen Offenlegungspflichten.
Für den klassischen Fall „KI-erzeugtes Produktbild" liegt der technische Hebel also bei dem System, das das Bild erzeugt. Für dich als Verkäufer heißt das: Entscheidend ist, dass das Werkzeug, mit dem du deine Bilder und Videos machst, korrekt kennzeichnet. Ob und welche darüber hinausgehenden Hinweispflichten dich im Einzelfall treffen, ist eine Frage des konkreten Inhalts und im Zweifel eine für qualifizierte Rechtsberatung — dieser Beitrag ersetzt sie nicht.
Kein Wasserzeichen — sondern ein Herkunftsnachweis in der Datei
Die naheliegende, aber falsche Annahme lautet: „Dann muss jetzt ein KI-Label sichtbar aufs Bild." Für ein Verkaufsbild wäre das absurd — ein Stempel über dem Produkt kostet Conversion und hilft niemandem.
Der etablierte Weg ist ein anderer und heißt C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity), im Verbraucher-Sprech Content Credentials. Dahinter steht ein offener Industriestandard, getragen unter anderem von Adobe, Microsoft, der BBC, Sony und vielen weiteren. Die Idee:
- Beim Erzeugen des Inhalts wird eine kryptografisch signierte Herkunfts-Information direkt in die Bild- oder Videodatei geschrieben.
- Diese Information sagt maschinenlesbar aus: Dieser Inhalt wurde mit KI erzeugt. — inklusive der Angabe, dass es sich um „trainedAlgorithmicMedia" handelt.
- Am sichtbaren Bild ändert sich nichts. Kein Stempel, kein Balken, keine Qualitätseinbuße.
- Prüfwerkzeuge — etwa das öffentliche contentcredentials.org — lesen die Signatur aus und zeigen sie an. Auch Plattformen können sie automatisch auswerten.
Genau diese Art der Kennzeichnung ist das, was Artikel 50 mit „maschinenlesbarem Format" meint. Sie erfüllt die Transparenz-Idee, ohne dein Marketing-Asset zu verunstalten.
Was du jetzt tun solltest
Drei nüchterne Schritte, ohne Alarmismus:
- Verschaff dir einen Überblick, wo du KI einsetzt. Produktbilder, Freisteller, Modell-Aufnahmen, Produktvideos — überall dort ist die Kennzeichnung relevant.
- Prüfe, ob dein Werkzeug korrekt kennzeichnet. Die entscheidende Frage an jeden Bild- oder Video-Anbieter lautet schlicht: Schreibt ihr C2PA-Herkunftsinformationen in die Ausgabedateien? Ein einfacher Test: Lade ein erzeugtes Bild bei contentcredentials.org hoch und schau, ob eine Signatur erscheint.
- Kläre eigene Hinweispflichten im Zweifel fachkundig ab. Gerade wenn du mit realistischen Darstellungen von Personen arbeitest, kann über die technische Kennzeichnung hinaus eine Offenlegung sinnvoll oder nötig sein.
Wie Buust das löst
Seit Juli 2026 kennzeichnet Buust jedes KI-erzeugte Video und jedes KI-Bild automatisch nach dem C2PA-Standard. Die Herkunfts-Information reist unsichtbar in den Datei-Informationen mit — kein Wasserzeichen im Bild, keine Qualitätseinbuße, kein zusätzlicher Klick und kein Aufpreis. Du erstellst deine Videos und Bilder wie bisher; die Kennzeichnung passiert im Hintergrund.
Das ist bewusst so gebaut: Die Kennzeichnung gehört in die Metadaten, nicht als Stempel aufs Verkaufsbild. Damit ist der technische Teil der Transparenz-Anforderung für alle bei Buust erstellten Inhalte erledigt — und zwar vor dem 2. August, nicht auf den letzten Drücker.
Wer wissen will, wie das in der Praxis aussieht: Jedes bei Buust erzeugte Produktvideo lässt sich bei contentcredentials.org einwerfen und zeigt dort den Herkunftsnachweis „AI-generated product video" an. Sichtbar wird die Kennzeichnung damit genau dort, wo sie hingehört — im Prüfwerkzeug, nicht auf dem Bild deines Kunden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines konkreten Falls wende dich an eine qualifizierte Rechtsberatung.
Häufige Fragen zum Thema
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?+
Die Transparenz-Pflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026 — 24 Monate nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Ab diesem Datum müssen KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bilder, Videos und Audios grundsätzlich so gekennzeichnet sein, dass sich ihre künstliche Herkunft maschinell erkennen lässt.
Betrifft mich das als kleiner Online-Händler überhaupt?+
Wenn du KI nutzt, um Produktbilder oder -videos zu erzeugen, berührt dich die Transparenz-Idee des Gesetzes — unabhängig von deiner Größe. Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern der KI-Systeme und denen, die die Inhalte einsetzen. Die technische Kernpflicht — die maschinenlesbare Herkunfts-Kennzeichnung — liegt bei den Systemen, die die Inhalte erzeugen. Wie genau einzelne Fälle im Handel zu bewerten sind, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel lohnt der Blick in eine fachkundige Rechtsberatung. Klar ist: Wer eine Lösung nutzt, die korrekt kennzeichnet, muss sich um diesen technischen Teil nicht selbst kümmern.
Muss jetzt ein sichtbares „KI"-Wasserzeichen auf mein Produktbild?+
Nein. Das Gesetz verlangt eine maschinenlesbare Markierung — also Informationen in der Datei selbst, die Plattformen und Prüfwerkzeuge auslesen können. Ein sichtbarer Stempel auf dem Bild ist ausdrücklich nicht gefordert und wäre für ein Verkaufsbild sogar kontraproduktiv. Der etablierte technische Standard dafür heißt C2PA (Content Credentials): eine unfälschbare Herkunfts-Info, die unsichtbar in den Metadaten mitreist.
Was ist C2PA / Content Credentials?+
C2PA ist ein offener Industriestandard für Herkunftsnachweise von Medien, getragen unter anderem von Adobe, Microsoft, der BBC und vielen anderen. Er hinterlegt in der Bild- oder Videodatei eine kryptografisch signierte Angabe darüber, dass und wie ein Inhalt KI-generiert wurde. Prüfwerkzeuge wie contentcredentials.org können das auslesen und anzeigen — ohne dass am sichtbaren Bild etwas verändert wird.
Wie hilft Buust mir dabei?+
Buust kennzeichnet seit Juli 2026 jedes KI-erzeugte Video und jedes KI-Bild automatisch nach dem C2PA-Standard — unsichtbar in den Datei-Informationen, ohne Wasserzeichen im Bild. Du musst dafür nichts einstellen und nichts dazubuchen. Damit ist der technische Teil der Transparenz-Anforderung für die bei Buust erstellten Inhalte erledigt, bevor die Frist greift.
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